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DATENSCHUTZ UND AGB'S

Fotograf

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge und für die Lizenzierung von Stock-Fotos. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge.

  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.

2. Auftragsproduktionen

  1. Bei Auftragsproduktionen erstellt der Fotograf für den Auftraggeber Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des Fotografen und Annahme durch den Auftraggeber zustande.

  2. Von den erstellten Aufnahmen wählt der Fotograf die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlässt sie dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

  3. Weitere Zusatzleistungen des Fotografen wie Bildbearbeitung, Speicherung, Bildergalerie oder Druck werden individuell vereinbart.

  4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

  5. Der Fotograf räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Aufnahmen einschließlich des Bearbeitungsrechts ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

  6. Der Fotograf hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nicht ausgeschlossen wurden.

3. Lizenzierung von Stock-Fotos

  1. Bei der Lizenzierung von Stock-Fotos räumt der Fotograf dem Lizenznehmer Nutzungsrechte an den lizenzierten Fotos ein.

  2. Der Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus der Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Lizenznehmer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.

  3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Fotograf verlangen, als Urheber der lizenzierten Fotos genannt zu werden.

4. Vergütung

  1. Für Auftragsproduktionen und die Lizenzierung von Stock-Fotos gilt die vereinbarte Vergütung.

  2. Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung des Fotografen im angemessenen Umfang.

  3. Ist der Fotograf für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser vom Auftraggeber abgesagt, so behält der Fotograf den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten Aufwendungen des Fotografen und um den Betrag, den der Fotograf mit einem anderen Auftrag an dem abgesagten Termin verdient hat oder hätte verdienen können.

  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber bzw. dem Lizenznehmer eine Nutzung der Aufnahmen bzw. der Stock-Fotos nicht gestattet.

5. Haftung

  1. Der Auftraggeber versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben.

  2. Der Fotograf haftet dafür, dass die lizenzierten Stock-Fotos keine Rechte Dritter verletzen.

6. Datenschutz

  1. Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden vom Fotografen gespeichert.

  2. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen - außer zur Eigennutzung - nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden.

  3. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Aufnahmen zu unseren eigenen Werbezwecken zu nutzen. Ist dies nicht erwünscht, so muss dies schriftlich mit dem Fotografen festgehalten worden sein. 

7. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

  2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

  3. Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Diese AGB beruhen auf einer Vorlage der https://www.fotoexperten24.de/.

Mediengestaltung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines

    1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Edelmann Media und dem Auftraggeber.

    2. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.

    3. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn der Mediengestalter in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

    4. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Mediengestalter und dem Auftraggeber zwecks Ausführung oder Abweichung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

    5. Der Mediengestalter kann jederzeit die vorliegenden AGB ändern.

  2. Angebote und Preise

    1. Sofern schriftlich nicht anders vereinbart, erfolgen die Angebote des Mediengestalters grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.

    2. Alle Preise gelten ohne gesetzliche Mehrwertsteuer gemäß §19 UStG.

    3. Nachlässe, Rabatte und Gratisleistungen bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste, sonstigen Bekanntgaben und Angeboten. Die Abrechnung erfolgt nach Vereinbarung auf Zeithonorarbasis oder nach Pauschalpreis.

    4. Aufträge und Folgeaufträge erfolgen jeweils aufgrund eines schriftlichen Angebots des Mediengestalters.

    5. Die Einstellung kostenloser Dienste berechtigt den Auftraggeber nicht zu Minderungen, Erstattungs– oder Schadensersatzansprüchen.

  3. Zustandekommen des Vertrages

    1. Der Vertrag mit dem Mediengestalter kommt zustande durch die mündlich, fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail bestätigte Annahme des Angebots durch den Auftraggeber.

    2. Vom Auftraggeber verspätet genehmigte Entwürfe sind kein Grund, um Ansprüche wegen Nichteinhaltung der Lieferzeit geltend zu machen.

  4. Pflichten des Auftraggebers

    1. Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm angelieferten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, notwendige Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Erst ab diesem Punkt wird ein Auftrag als begonnen betrachtet.

    2. Sofern Dritte bei der Bearbeitung der Webseite oder Printmedien beauftragt wurden, informiert der Auftraggeber den Mediengestalter und erlaubt die Weiterleitung von E-Mails, sofern diese keine sensiblen oder persönlichen Daten enthalten.

    3. Der Auftraggeber stellt die notwendigen Daten, wie einzupflegende Inhalte für Drucksachen oder Webseiten zeitnah und möglichst in digitaler Form zur Verfügung. Sofern keine Texterstellung, kein Lektorat oder eine Textkorrektur im Angebot enthalten ist, legt der Auftraggeber die Texte in korrigierter Endfassung vor.

    4. Der Mediengestalter darf die Rechnung per E-Mail an den Auftraggeber versenden. Der Auftraggeber versichert, zu diesem Zweck seine E-Mailadresse anzugeben.

    5. Die Rechnung gilt mit der Übersendung an die E-Mailadesse des Auftraggebers als zugestellt.

    6. Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit sämtlicher Inhalte seiner Webseiten und Printprodukte allein verantwortlich. Das gilt für alle Inhalte, unabhängig davon, ob er sie selbst erstellt hat oder sie von Dritten erstellt wurden. Der Auftraggeber stellt dem Mediengestalter im Rahmen der Bestellung, auch wenn er storniert oder gekündigt sein sollte, von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung von Rechten oder gesetzlichen Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Mediengestalter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Mediengestalter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

    7. Vor der Abnahme der erstellten Webseiten hat sich der Auftraggeber davon zu überzeugen, dass die erstellten Seiten funktionieren und den Bedingungen des Angebots entsprechen und eine entsprechende Bestätigung per E-Mail zu übersenden. Reklamationen oder Änderungswünsche, die nach Abnahme der Webseite erfolgen bedürfen eines kostenpflichtigen Folgeauftrags.

  5. Urheberrecht und Nutzungsrecht

    1. Jeder dem Mediengestalter erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

    2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen dem Mediengestalter insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.

    3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Mediengestalters weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Mediengestalter, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.

    4. Der Mediengestalter überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

    5. Der Mediengestalter hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Mediengestalter zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGB (neueste Fassung) üblichen Vergütung.

    6. Vorschläge oder sonstige Mitarbeit des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

  6. Vergütung

    1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die ohne der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach §19UstG zu zahlen sind.

    2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

    3. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Mediengestalter berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

    4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Mediengestalter für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

  7. Fälligkeit der Vergütung

    1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Im Angebot festgelegte Zahlungsbedingungen sind einzuhalten.

    2. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

    3. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Mediengestalter hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene vorher vereinbarte Abschlagszahlungen zu leisten.

  8. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

    1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, werden gesondert berechnet.

    2. Der Mediengestalter ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Mediengestalter entsprechende Vollmacht zu erteilen.

    3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Mediengestalters abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Mediengestalter im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

    4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck, etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

  9. Eigentumsvorbehalt

    1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.Der Auftraggeber erkennt an, dass das geistige Eigentum und insbesondere das Urheberrecht bezüglich der geleisteten Gestaltung von Webseiten, Printmedien und auftragsweise auch Texten beim Mediengestalter verbleibt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die vollständigen Nutzungsrechte und die Übertragung des Urheberrechts können erworben werden. Rohdaten werden nur zur Verfügung gestellt, wenn dies dem Vertrag nach notwendig ist.

    2. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

    3. Der Mediengestalter ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Mediengestalter dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Mediengestalters geändert werden.

    4. Der Mediengestalter ist ohne zeitliche Begrenzung berechtigt, einen verlinkten Hinweis zur Gestaltung im Footer und im Impressum der Webseite zu führen.

    5. Zur Referenz- und Werbezwecken ist der Mediengestalter zeitlich unbegrenzt berechtigt, Ausschnitte oder Verweise von gestalteten Webseiten und anderen beauftragten Elementen in ihrem Webangebot zu veröffentlichen.

    6. Der Auftraggeber versichert, dass die individuell für ihn erstellten Daten nicht für Dritte verwendet oder an diese weitergegeben werden dürfen.

  10. Haftung und Gewährleistung

    1. Der Mediengestalter verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster, etc. sorgfältig zu behandeln.

    2. Der Mediengestalter verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.

    3. Sofern der Mediengestalter notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Mediengestalters. Es wird keinerlei Haftung für Serverausfälle oder jedwede technischen Probleme übernommen. Der Mediengestalter haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

    4. Mit der Freigabe von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

    5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung des Mediengestalters.

    6. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Mediengestalter nicht.

    7. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Mediengestalter geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

  11. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

    1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Mediengestalter behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

    2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Mediengestalter eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

    3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Mediengestalter übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Mediengestalter von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

    4. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf der der Mediengestalter die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen. Providerdienstleistungen können durch den Mediengestalter auch über Dritte erbracht werden.​​

  12. Schlussbestimmungen

    1. Erfüllungsort ist der Sitz des Mediengestalters.

    2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

    3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Mediengestalters, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Der Mediengestalter ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

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